Der gute Ruf eines Unternehmens ist eine seiner wertvollsten Ressourcen. Wird diese durch unrichtige oder unzulässige Veröffentlichungen beschädigt, stehen nicht nur Kundenvertrauen und Umsatz auf dem Spiel, sondern oft auch Geschäftsbeziehungen, Investoreninteresse und die Motivation der Belegschaft. In meiner Spezialkanzlei für medialen Persönlichkeitsschutz vertrete ich Unternehmen, die sich gegen rufschädigende Berichterstattung, unzulässige Online-Veröffentlichungen oder unfaire Bewertungen zur Wehr setzen. Hamburg & bundesweit.
Typische Konstellationen
- Ein Presseartikel stellt unwahre Behauptungen über Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte auf.
- Ein Fernsehbeitrag verbreitet falsche Informationen über Ihre Geschäftstätigkeit.
- Ein Blog oder Forum veröffentlicht verleumderische Inhalte über Ihr Unternehmen.
- Eine negative Bewertung auf Google, Kununu oder einem Branchenportal entspricht nicht der Wahrheit.
- Ehemalige Mitarbeiter, Wettbewerber oder unzufriedene Kunden verbreiten unzulässige Behauptungen.
- Interne Informationen gelangen unbefugt an die Öffentlichkeit.
Warum schnelles Handeln entscheidend ist
Anders als bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im reinen Privatbereich haben rufschädigende Veröffentlichungen bei Unternehmen oft unmittelbare wirtschaftliche Folgen: Kunden springen ab, Aufträge bleiben aus, Mitarbeiter werden verunsichert. Mit jedem Tag, an dem die Inhalte online auffindbar sind, steigt der potenzielle Schaden.
Eine rasche anwaltliche Einschätzung hilft, den Umfang der Verletzung zu klären und die wirksamsten Schritte einzuleiten – von der außergerichtlichen Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis hin zur Schadensersatzklage.
Ihre rechtlichen Mittel
- Anwaltliche Abmahnung mit Unterlassungsforderung
- Erwirken einer einstweiligen Verfügung
- Gegendarstellung in der Presse oder im Rundfunk
- Auslistung aus der Google-Suche bei unwahren Inhalten
- Löschung rechtswidriger Bewertungen und Forenbeiträge
- Durchsetzung gegenüber Social-Media-Plattformen
- Schadensersatz bei nachweisbaren wirtschaftlichen Folgen
Diskretion als Geschäftsprinzip
Gerade bei unternehmensbezogenen Mandaten ist Vertraulichkeit eine geschäftliche Notwendigkeit. Dass ein Unternehmen sich rechtlich zur Wehr setzt, soll in vielen Fällen eben nicht öffentlich werden – weil jede weitere Berichterstattung das ursprüngliche Problem weiter intensivieren kann. Ich führe alle Mandate mit der selbstverständlichen Diskretion, die Sie erwarten dürfen: keine Presseanfragen, keine Publikation Ihres Falles auf meiner Website.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch oder per E-Mail. Sie erhalten zeitnah eine fundierte Einschätzung. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei.
Telefon (Mo–Fr): 040 – 28 80 28 30
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