
Erfolg für FIDELITAS
Wer sich als Führungskraft von einem Unternehmen trennt, vereinbart oft, dass die Trennung nur abgestimmt kommuniziert wird. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran und übernimmt die Presse seine Darstellung, lässt sich wirksam vorgehen – im aktuellen Fall auch ohne gerichtliche Hilfe.

Erfolg vor dem Landgericht Schwerin
Auch eine Gemeinde hat einen Ruf – und kann ihn verteidigen. Das Landgericht Schwerin hat auf Antrag von FIDELITAS per einstweiliger Verfügung untersagt, unwahre Behauptungen über eine Gemeinde zu verbreiten.

Rufschädigung durch Wettbewerber
Eine Anwaltskanzlei und ein Aufkäufer von Lebensversicherungen – zwei Branchen, ein Wettbewerbsverhältnis. Der BGH entscheidet: Eine einzige Werbeaussage genügt, um zum Mitbewerber zu werden; ob die beworbene Leistung tatsächlich erbracht wird, ist unerheblich. Rezension zu BGH, I ZR 128/21 – Zweitmarkt für Lebensversicherungen II.

Wenn ein Ticketmarktplatz zum Mitbewerber des Veranstalters wird – BGH, I ZR 107/23
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG setzt kein austauschbares Produkt voraus. Der BGH lässt es genügen, dass die Werbung des einen geeignet ist, dem anderen zu schaden – die Wechselwirkung. Rezension zu BGH, I ZR 107/23 – DFL-Supercup.

Rufschädigung durch Wettbewerber
Wenn der Angriff auf die unternehmerische Reputation von einem Wettbewerber kommt, stehen zwei Anspruchssysteme offen: das Deliktsrecht und das Wettbewerbsrecht. Beide haben ihre Stärken – und lassen sich gezielt kombinieren.

Eine Presseanfrage liegt auf dem Tisch – was tun?
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1 Kommentar
Eine Presseanfrage kommt meist überraschend – und mit knapper Frist. Was Sie jetzt beachten sollten, welche Rechte Sie haben und warum die Anfrage eine Gelegenheit ist, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen.

Gerichtsberichterstattung – quo vadis, BGH?
Der BGH erlaubt identifizierende Berichte aus der Hauptverhandlung ohne vorherige Anhörung des Angeklagten (VI ZR 95/21). Eine kritische Rezension – über ein Institut, das mehr ist als ein Rechercheinstrument der Presse.

Eine Zeitung berichtet über Ihren Strafprozess – und nun?
Ein Strafverfahren ist eine Ausnahmesituation – steht der eigene Prozess auch noch in der Zeitung, fühlt es sich an, als sei das Urteil längst gefallen. Doch die Presse muss sich an klare Regeln halten: Welche das sind und welche Ansprüche Betroffene haben.

Ungewollt in der Presse – und nun?
Man wollte nur am Strand liegen – und findet sich am nächsten Tag ungefragt in der Zeitung wieder. Wer ungewollt abgebildet wird, ist dem nicht schutzlos ausgeliefert: Das Recht am eigenen Bild schützt auch Unbeteiligte.

