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Spezialkanzlei für mediale Reputation

Medienrechtskanzlei

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Schutz vor Rufschädigung in Rundfunk & TV

Kaum ein Medium erreicht so viele Menschen in so kurzer Zeit wie das Fernsehen. Wenn eine TV-Sendung Ihren Ruf gefährdet, zählt jede Stunde. In meiner Spezialkanzlei für Persönlichkeitsschutz setze ich Ihre Rechte mit über zehn Jahren Erfahrung konsequent durch. Hamburg & bundesweit.

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Warum TV-Berichte besonders schwer wiegen

Anders als ein Zeitungsartikel entfaltet ein Fernsehbeitrag seine Wirkung in Bild und Ton – und oft mit einer Unmittelbarkeit, die beim Zuschauer stärker hängen bleibt als geschriebener Text. Hinzu kommt: Beiträge sind längst nicht mehr nur zur Sendezeit verfügbar. Sie wandern in Mediatheken, werden in Social-Media-Clips zerlegt und vervielfältigen sich dort unkontrolliert.

Das macht schnelles Handeln so entscheidend. Auch gegen TV-Sender lässt sich wirksam vorgehen – wenn es rechtzeitig geschieht.

Wann Sie handeln sollten

  • Ein TV-Beitrag enthält falsche Tatsachen über Sie.
  • Sie wurden ohne Ihr Wissen gefilmt oder aufgezeichnet.
  • Ihre Aussagen wurden aus dem Kontext gerissen oder verzerrend zusammengeschnitten.
  • Sie werden in einer Verdachtsberichterstattung gezeigt, ohne dass Sie vorher angehört wurden.
  • Ein Satire- oder Comedy-Beitrag überschreitet die Grenze zur Herabwürdigung.
  • Ein Beitrag ist weiterhin in der Mediathek abrufbar, obwohl er rechtswidrig war.
  • Ausschnitte werden auf Social Media weiterverbreitet.

Verlieren Sie keine Zeit

Bei Rundfunk- und TV-Beiträgen ist Zeit noch wichtiger als bei einem Zeitungsartikel. Sobald ein Beitrag ausgestrahlt oder online gestellt ist, können innerhalb weniger Stunden Social-Media-Clips entstehen, die sich eigenständig verbreiten.

Je früher Sie rechtlich vorgehen, desto besser die Chancen, den Beitrag aus der Mediathek zu entfernen und gegen die Verbreitung auf Social Media vorzugehen.

Rechtliche Abwehrmöglichkeiten

  • Anwaltliche Abmahnung mit Unterlassungsforderung
  • Einstweilige Verfügung beim Landgericht
  • Gegendarstellung in der Sendung – zur gleichen Sendezeit und im gleichen Programm
  • Entfernung aus der Mediathek
  • Durchsetzung gegen Social-Media-Plattformen bei weitergeteilten Clips
  • Geldentschädigung bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Was Rundfunk und TV dürfen – und was nicht

Die Rundfunkfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt – aber sie ist nicht grenzenlos. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nie gedeckt. Verzerrende Zusammenschnitte, die den Sinn einer Aussage verändern, können rechtlich angreifbar sein. Ebenso wie Verletzungen Ihrer Privatsphäre ohne berechtigtes Informationsinteresse. Auch Satire und Comedy haben Grenzen – spätestens dort, wo die Herabwürdigung der Person in den Vordergrund tritt.

Unverbindliche Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch oder per E-Mail. Sie erhalten zeitnah eine fundierte Einschätzung. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei.

Telefon (Mo–Fr): 040 – 28 80 28 30

E-Mail: info@medien-anwalt.hamburg

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