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Spezialkanzlei für mediale Reputation

Medienrechtskanzlei

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Schutz vor Rufschädigung in Rundfunk & TV

Fernsehen als Leitmedium

Für Prominente und Menschen, die das Licht der Öffentlichkeit zum Aufbau ihrer Karriere oder zur Förderung ihrer unternehmerischen Ziele nutzen, bietet das Fernsehen große Chancen. Es erzielt enorme Breitenwirkung, zudem nehmen die Zuschauer das Fernsehen als sehr authentisches Medium wahr. Da es für nicht wenige Menschen die einzige Informationsquelle zur Meinungsbildung ist, wird dem Fernsehen auch die Eigenschaft als Leitmedium zugesprochen.

Boulevard-Berichterstattung

Welche Rechte hat ein Betroffener, wenn das Privat- und Familienleben von den Medien in Beschlag genommen wird oder wenn die Medien ungefragt über diese Themen berichten, ohne dass man jemals seine Einwilligung hierzu gegeben hat? Oder was kann man tun, wenn der Auftritt im Fernsehen nur für einen bestimmten Anlass geplant war und die Medien nicht mehr von einem ablassen? Die Grenzen zwischen zulässiger Rundfunk-Berichterstattung und unzulässigem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sind oft fließend. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Rundfunk-Berichterstattung Sie in Ihren Rechten verletzt, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen.

Das Privatleben in einem TV-Roman

Das Leben Prominenter und die Schicksale bekannter Persönlichkeiten sind beliebte Vorlagen für Romane und TV-Verfilmungen. Je nachdem, wie stark das persönliche Leben in dem Roman „durchschimmert“, umso nachteiliger kann dies für den Betroffenen sein.

Ob es überhaupt zulässig ist, Details aus dem Privatleben anderer zum Gegenstand öffentlicher Unterhaltung zu machen, muss im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Wenn Sie sich durch eine filmische Darstellung von Details aus Ihrem Privatleben in Ihren Rechten beeinträchtigt fühlen, ist eine juristische Überprüfung des Falles empfehlenswert.

Comedy und Satire

Was ist, wenn das eigene Leben durch eine Comedy- oder Satire-Sendung zum Gespött der Öffentlichkeit gemacht wird? Oder wenn man Gast in einer Talkshow war und seinen Beitrag plötzlich in einer abendlichen Comedy-Sendung wiederfindet? Die Grenzen zwischen zulässiger Satire und unzulässigem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen fallen nicht selten zugunsten der Comedy aus. Es gibt aber Grenzen, die auch Comedy und Satire einhalten müssen. Darstellungen des Intimlebens des Betroffenen oder Anstößigkeiten, die den Menschen in seiner Würde verletzen, sind unzulässig. Wenn Sie sich durch eine Comedy-Sendung in Ihren Rechten verletzt sehen, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen!

Unzulässige Nutzung Ihrer Werke oder Werktitel

Als Autor eines Romans oder eines Drehbuches genießen Sie urheberrechtlichen Schutz für Ihre Werke. Ihre Werks-Titel stehen zudem unter dem Schutz des Marken-Gesetzes. Sollte jemand ohne Berechtigung Ihr Werk im Rundfunk veröffentlichen oder Ihren Werks-Titel für eine Darbietung im Rundfunk verwenden, so können Sie gegen diese Eingriffe in Ihre Rechte vorgehen. Ihr Urheber-Persönlichkeitsrecht gewährt Ihnen das Recht, ob, wann und wie die Veröffentlichung geschehen soll. Wenn ein anderer in diese Rechte eingreift, sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen!


Sind Sie von negativer Rundfunk-Berichterstattung betroffen?

Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich gebe Ihnen zeitnah eine erste Einschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Die Ersteinschätzung erfolgt für Sie unverbindlich und kostenfrei.

FIDELITAS Medienrechtskanzlei

Rechtsanwalt Christian Zahnow, LL.M.

Rechtsanwalt Christian Zahnow, LL.M.

Osterbekstr. 92g

22083 Hamburg

Tel.: 040 – 28 80 28 30

Fax: 040 – 27 80 80 98

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