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Spezialkanzlei für mediale Reputation

Medienrechtskanzlei

Medienrechtskanzlei

Medialer Reputations­schutz – bundesweit

Ich verteidige Ihre Reputation bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Rechtliche Beratung – von Anfang an

Ich berate Sie umfassend zum Schutz Ihrer Reputation und Ihrer Persönlichkeitsrechte – auch schon vor einer möglichen Rufschädigung:

  • Beantwortung von Presseanfragen
  • Hilfe bei ungewollter Veröffentlichung Ihres Fotos in Zeitung oder Internet
  • Hilfe bei bevorstehender oder laufender Berichterstattung über ein Strafverfahren
  • Abwehr rufschädigender Inhalte in Web- oder Print-Veröffentlichungen
  • Abwehr von Rufschädigung durch Wettbewerber

Eilverfahren und Klage

Ist ein Bericht erschienen oder steht er unmittelbar bevor, zählt Geschwindigkeit: Mit einer einstweiligen Verfügung lässt sich eine rechtswidrige Veröffentlichung binnen Tagen stoppen.

Berichtigung, Schadensersatz und Geldentschädigung lassen sich oft außergerichtlich regeln. Wo das nicht gelingt, werden die Ansprüche im Klageverfahren verfolgt. Bei Bedarf durch alle Instanzen.

Diese Ansprüche setze ich für Sie durch:

  • Beseitigung – z. B. Entfernung rufschädigender Inhalte aus dem Web
  • Unterlassung – die Veröffentlichung rechtswidriger Äußerungen wird untersagt
  • Gegendarstellung – Ihre Sicht an gleicher Stelle und in gleicher Aufmachung
  • Berichtigung – das Medium selbst korrigiert falsche Behauptungen
  • Schadensersatz – Kosten der Rechtsverfolgung oder Ersatz entgangener Gewinne
  • Geldentschädigung – bei schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

Diese Ansprüche können auch kombiniert geltend gemacht werden, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Welche Kombination in Ihrem Fall erfolgversprechend ist, prüfe ich im Rahmen meiner Ersteinschätzung.

Rufschutz gegenüber Wettbewerbern

Nicht nur die Presse kann Ihre Reputation nachhaltig schädigen. Wenn ein Konkurrent unwahre Tatsachen über Ihr Unternehmen verbreitet oder Sie herabsetzt, greifen neben dem Deliktsrecht die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb – mit eigenen, oft schärferen Mitteln.

Sind Sie von negativer Berichterstattung oder rufschädigenden Online-Inhalten betroffen?

Schildern Sie mir Ihren Fall !

Mit meiner mehrjährigen Erfahrung als Anwalt für Medien- und Presserecht mit Tätigkeitsschwerpunkt medialer Reputationsschutz kann ich Ihren Fall schnell fundiert einschätzen. Ich gebe Ihnen zeitnah einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Die Ersteinschätzung erfolgt für Sie unverbindlich & kostenfrei.

Weiterführend:

Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung – Voraussetzungen, Höhe und Durchsetzung des Anspruchs

Eilrechtsschutz gegen Presse-Rufschädigung – wie eine einstweilige Verfügung eine Veröffentlichung stoppt

Rufschädigung durch Wettbewerber – Herabsetzung durch Konkurrenten und die Ansprüche aus § 824 BGB und dem UWG

FIDELITAS Medienrechtskanzlei

Rechtsanwalt Christian Zahnow, LL.M.

Rechtsanwalt Christian Zahnow, LL.M.

Osterbekstr. 92g

22083 Hamburg

Tel.: 040 – 28 80 28 30

Fax: 040 – 27 80 80 98

E-Mail: info@medien-anwalt.hamburg

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