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Medienrechtskanzlei

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Schutz vor Rufschädigung im Internet

Ob Privatperson, Prominenter oder Unternehmer – Ihr guter Ruf ist Ihre Visitenkarte und der Schlüssel Ihres Erfolges. Schützen Sie Ihren guten Ruf!

Der gute Ruf eines Menschen ist im heutigem Informationszeitalter so wichtig wie niemals zuvor. Per schnellem Mausklick ist es jedem möglich, sich innerhalb kürzester Zeit ein Bild über einen anderen zu machen – über einen zukünftigen Mieter, über den Bewerber eines Arbeitsplatzes, über einen Kreditnehmer, über einen Lebenspartner, Freund oder sonstigen Kontakt im world wide web. 

Wer zu wem in unserer heutigen Medien- und Informationsgesellschaft Kontakt pflegt, hängt nicht zuletzt davon ab, welchen Ruf jemand besitzt. Dabei nimmt die Bedeutung des Internet stetig zu. Es wird für die Menschen immer mehr zum alltäglichen Gebrauchsgegenstand und zur Informationsquelle Nr. 1. Es gibt kaum einen Lebensbereich, der durch die Möglichkeit des schnellen und beinahe grenzenlosen  Informationszugriffs nicht verändert wurde und auch weiterhin verändert wird.  

Deshalb gilt mehr denn je: Schützen Sie Ihren guten Ruf im Internet!

Ihr guter Ruf im Internet – von A bis Z

Egal, ob sie als Autor oder als Zahnarzt eine schlechte Kritik, eine negative Rezension oder eine andere nachteilige Bewertung Ihrer Leistungen erhalten haben – wenn Sie das Gefühl haben, dass die Kritik unberechtigt ist, oder im Kern zwar berechtigt, aber in ihrer Darstellung zu drastisch ausfällt, sollten Sie diese Kritik rechtlich überprüfen lassen. Ebenso, wenn Sie der Auffassung sind, dass der Kritiker unredliche Ziele verfolgt, so z.B. in erster Linie eine Herabsetzung Ihres Rufs im Auge hat und nicht förderliche Kritik in der Sache. Eine rechtliche Überprüfung ist in jedem Fall auch immer dann angezeigt, wenn jemand falsche Tatsachen über Sie in die Welt setzt.

Die Pflege Ihres guten Rufs im Internet ist mein Anliegen, ich überprüfe schnell und zuverlässig, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen, wenn Sie durch unangemessene, unsachliche oder auf andere Weise nachteilige Kritik betroffen sind. 

Rufschädigung im Internet in Wort und Bild

Eine Rufschädigung im Internet kann nicht nur durch Worte, sondern auch durch die Verbreitung von Fotos erfolgen. Die Entscheidung, ob Sie Fotos von sich ins Internet stellen oder nicht, liegt grundsätzlich bei Ihnen. Wenn jemand ohne Ihre Einwilligung Fotos von Ihnen im Internet verbreitet, so kann darin eine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte liegen. 

Benutzung Ihres Namens, Ihrer Firmenbezeichnung und Ihres Firmenlogos

Der gute Ruf Ihres Unternehmens kann auch dadurch beeinträchtigt werden, dass jemand Ihnen die Benutzung Ihres Namens, Künstlernamens, Ihrer Firmenbezeichnung oder Ihres Firmenlogos streitig macht oder unbefugt dieselben Kennzeichnung benutzt. Rechtswidrige Eingriffe in Ihre Namens- und Kennzeichenrechte müssen Sie nicht hinnehmen. Ihr Name und Ihre Kennzeichen sind das Aushängeschild für Ihr Unternehmen und Zeichen seines guten Rufs. Schützen Sie Ihre Namens- und Kennzeichenrechte!

Benutzung Ihrer Marke, Ihres Film- oder Buchtitels 

Ihre Marke ist das Zeichen für den Ruf Ihrer Waren und Dienstleistungen. Wenn ein anderer unbefugt den gleichen Namen für seine Waren benutzt, oder Ihre Markenrechte in anderer Weise verletzt, sollten Sie Ihr Unternehmen davor schützen. Denn ein solcher Eingriff ist nicht nur rufschädigend, er kann auch zu erheblichen Umsatzeinbußen führen. Schützen Sie Ihre Markenrechte!

Wann sollten Sie handeln?

  • ein Beitrag schadet Ihrem guten Ruf oder dem Ansehen Ihres Unternehmens
  • eine Bewertung über Sie enthält falsche Tatsachen oder Schmähkritik
  • falsche Behauptungen über Sie verbreiten sich auf Social Media
  • Bilder oder Videos von Ihnen wurden ohne Einwilligung veröffentlicht
  • ein alter Artikel taucht bei Google immer wieder zu Ihrem Namen auf
  • Ihre Privatadresse oder andere private Daten sind im Netz aufgetaucht

Was Sie sofort tun sollten

  1. Inhalte sichern: Screenshots mit Datum und URL anfertigen.
  2. nicht öffentlich reagieren – das verstärkt die Verbreitung.
  3. den Fall rechtlich prüfen lassen, bevor Sie selbst handeln.

Was kann ich für Sie tun?

  • Entfernung rufschädigender Zeitungsartikel und Beiträgen auf Social Media
  • Löschung rechtswidriger Bewertungen bei Google, Jameda und anderen Anbietern
  • Entfernung rufschädigender Videos oder Reels auf YouTube, Instagram & Co.
  • Auslistung aus den Google-Suchergebnissen nach DSGVO und EuGH-Rechtsprechung
  • Durchsetzung von Unterlassungs- und ggf. Berichtigungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Geldentschädigung bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Sehen Sie Ihre Persönlichkeitsrechte druch Veröffentlichungen im Internet verletzt?

Schildern Sie mir Ihren Fall!

Ich gebe Ihnen zeitnah eine erste rechtliche Einschätzung und einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Die Ersteinschätzung ist für Sie unverbindlich & kostenfrei.

Telefon (Mo–Fr): 040 – 28 80 28 30

E-Mail: info@medien-anwalt.hamburg

→ Zur kostenfreien Ersteinschätzung

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