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Medienrechtskanzlei

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Private

Private in der Kritik der Medien

Schlechte Kritiken in den Medien sind seit dem Durchbruch des Internet nicht mehr ausschließlich eine Schattenseite für den Erfolg von in der Öffentlichkeit bekannten Personen oder Unternehmen.

Immer mehr geraten auch Privatpersonen ins Visier öffentlicher und massenmedial geäußerter Kritik. Dabei findet in den seltensten Fällen von den Betreibern der Internet-Foren eine inhaltliche Kontrolle dessen statt, was sich an negativen Äußerungen über die Betroffenen seinen Weg in die mediale Öffentlichkeit bahnt.

Nach inzwischen gängiger Rechtsprechung kann von dem Betreiber einer Internet-Plattform nicht verlangt werden, dass er alle Beiträge rund um die Uhr überwacht und nach Rechtsverstößen durchsucht, weil ein solches proaktives Verhalten in der Regel mit einem enormen Aufwand an Zeit und Arbeit verbunden ist.

Somit ist es an den Betroffenen, die Überprüfung möglicher Rechtsverstöße selbst vorzunehmen. Dies wird auch von denjenigen erwartet, die von einer Negativ-Berichterstattung in der Presse betroffen sind. Jedoch fällt die rechtliche Beurteilung von medialen Äußerungen in der Regel alles andere als leicht: Denn hier geht es nur vordergründig um Interessen des Zivilrechts, am Ende müssen stets auch die verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter der Meinungsfreiheit und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden – eine Disziplin, die selbst gelernte Juristen vor eine besondere Erprobung ihrer Fertigkeiten stellt.

Schützen Sie Ihren guten Ruf!

Wenn Sie als Privater durch eine nachteilige Darstellung Ihrer Person oder Leistungen in den Medien in Ihren Rechten verletzt werden, dann kontaktieren Sie mich für ein persönliches Beratungsgespräch und eine Erst-Einschätzung Ihres Falles!

Telefonischen Support erhalten Sie in der Zeit von
Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
unter Tel.: 040 – 28 80 28 30

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