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Spezialkanzlei für mediale Reputation

Medienrechtskanzlei

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Rufschädigung durch Zeitungsartikel – Ihre rechtlichen Möglichkeiten

RA Christian Zahnow

Ein Zeitungsartikel über Sie enthält unwahre Behauptungen, verdreht den Sachverhalt oder stellt Sie in ein falsches Licht? In meiner Spezialkanzlei für medialen Persönlichkeitsschutz vertrete ich Betroffene rufschädigender Presseartikel. Hamburg & bundesweit.

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Die besondere Dynamik eines Zeitungsartikels

Ein Zeitungsartikel hat eine Eigenheit, die ihn von anderen Medienformen unterscheidet: Seine Wirkung entfaltet sich schnell und über viele Kanäle hinweg. Bereits wenige Stunden nach Erscheinen ist der Artikel am Frühstückstisch tausender Leser angekommen. Parallel verbreitet sich die Onlineversion über Nachrichtenportale, wird auf Social Media geteilt, kommentiert und gegebenenfalls von anderen Medien übernommen.

Besonders heikel: Die Auffindbarkeit bei Google. Wer Ihren Namen sucht, findet den Artikel oft noch Jahre später ganz oben in den Suchergebnissen – unabhängig davon, ob die Vorwürfe aufrechterhalten wurden, ob sich der Sachverhalt aufgeklärt hat oder ob Sie im Nachhinein rehabilitiert wurden. Eine einmal veröffentlichte Schlagzeile entwickelt eine eigenständige digitale Dynamik.

Wann ein Zeitungsartikel rechtswidrig ist

Nicht jeder reißerische Zeitungsartikel ist rechtlich angreifbar. Die Presse darf kritisch, pointiert und auch unbequem sein – das ist Teil ihrer verfassungsrechtlich geschützten Aufgabe. Die Grenze verläuft dort, wo unwahre Tatsachen behauptet werden, wo Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte ohne öffentliches Informationsinteresse erfolgen oder dort, wo die Presse die journalistische Sorgfaltspflicht nicht beachtet.

Konstellationen, die Sie abwehren können

  • ein Artikel enthält unwahre Behauptungen über Sie, Ihre Familie oder Ihr Unternehmen
  • Sie werden in einem Artikel namentlich genannt, obwohl hierfür kein berechtigtes Informationsinteresse besteht
  • der Artikel stellt Sie in einen Sachzusammenhang, der nicht der Wirklichkeit entspricht
  • Sie sind Betroffener einer Verdachtsberichterstattung, obwohl Sie nie angehört wurden oder die Verdachtsmomente nicht ausreichen
  • Ihre Äußerungen werden aus dem Zusammenhang gerissen oder ihr Aussagegehalt in sonstiger Weise verfälscht
  • private Lebensumstände werden ohne berechtigten Anlass in die Öffentlichkeit getragen
  • ein jahrealter Artikel erscheint immer wieder in den Top-Treffern der Google-Suche, obwohl sich der zugrundeliegende Sachverhalt inzwischen anders darstellt

Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Welche juristische Maßnahme die richtige ist, hängt vom Einzelfall ab – vom Inhalt des Artikels, von der Beweislage und von Ihren konkreten Zielen. In Betracht kommen insbesondere:

  • Löschung rechtswidriger Äußerungen von Online-Portalen
  • Unterlassung der Verbreitung rufschädigender Aussagen
  • Erwirken einer einstweiligen Verfügung bei Dringlichkeit
  • Gegendarstellung in Print- und Onlinemedien
  • Richtigstellung oder Widerruf unwahrer Tatsachenbehauptungen
  • Entfernung des Artikels aus Online-Archiven und Nachrichtenportalen
  • Auslistung aus der Google-Suche
  • Geldentschädigung bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Schadensersatz

Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Der gerichtliche Eilrechtsschutz – Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung  – setzt eine gewisse zeitliche Nähe zwischen Kenntnis des Artikels und dem anwaltlichen Vorgehen voraus. Wer zu lange wartet, riskiert die sogenannte Dringlichkeit zu verlieren und ist dann auf das zeitintensivere Hauptsacheverfahren verwiesen.

Sehen Sie Ihrer Persönlichkeitsrechte durch einen Zeitungsartikel verletzt?

Schildern Sie mir Ihren Fall!

Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung im Medien- und Presserecht mit Tätigkeitsschwerpunkt: Vertretung Betroffener kann ich Ihren Fall schnell einschätzen. Eine erste Einschätzung ist für Sie unverbindlich & kostenfrei.

FIDELITAS Medienrechtskanzlei

RA Christian Zahnow

Rechtsanwalt Christian Zahnow, LL.M.

Osterbekstr. 92g

22083 Hamburg

Tel.: 040 – 28 80 28 30

Fax: 040 – 27 80 80 98

E-Mail: info@medien-anwalt.hamburg

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