Ihr Ruf in Rundfunk & TV
Fernsehen als Leitmedium
Für Prominente und Menschen, die das Licht der Öffentlichkeit zum Aufbau ihrer Kariere oder zur Förderung ihrer unternehmerischen Ziele nutzen, bietet das Fernsehen große Chancen. Es erzielt enorme Breitenwirkung, zudem nehmen die Zuschauer das Fernsehen als sehr authentisches Medium wahr. Da es für nicht wenige Menschen die einzige Informationsquelle zur Meinungsbildung ist, wird dem Fernsehen auch die Eigenschaft als Leitmedium zugesprochen.
Boulevard-Berichterstattung
Welche Rechte hat ein Betroffener, wenn das Privat- und Familienleben von den Medien in Beschlag genommen wird oder wenn die Medien ungefragt über diese Themen berichten, ohne dass man jemals seine Einwilligung hierzu gegeben hat ? Oder was kann man tun, wenn der Aufritt im Fernsehen nur für einen bestimmten Anlass geplant war, und die Medien nicht mehr von einem ablassen ? Die Grenzen zwischen zulässiger Rundfunk-Berichterstattung und unzulässigem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sind oft fließend. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Rundfunk-Berichterstattung Sie in Ihren Rechten verletzt, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen.
Das Privatleben in einem TV-Roman
Das Leben Prominenter und die Schicksale bekannter Persönlichkeiten sind beliebte Vorlagen für Romane und TV-Verfilmungen. Je nachdem, wie stark das persönliche Leben in dem Roman „durchschimmert“, umso nachteiliger kann dies für den Betroffenen sein.
Ob es überhaupt zulässig ist, Details aus dem Privatleben anderer zum Gegenstand öffentlicher Unterhaltung zu machen, muss im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Wenn Sie sich durch eine filmische Darstellung von Details aus Ihrem Privatleben in Ihren Rechten beeinträchtigt fühlen, ist eine juristische Überprüfung des Falles empfehlenswert.