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Ihr Ruf in den Medien
Spezialkanzlei für mediale Reputation

Medienrechtskanzlei

Medienrechtskanzlei

Schutz der Reputation Prominenter

Wer in der Öffentlichkeit steht, bewegt sich auf einem besonderen rechtlichen Terrain. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wiegt schwerer – und die Grenzen des Zumutbaren werden häufig überschritten. In meiner Spezialkanzlei für medialen Persönlichkeitsschutz vertrete ich Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung regelmäßig im Fokus der Medien stehen. Hamburg & bundesweit.

Die rechtliche Ausgangslage

Personen des öffentlichen Lebens genießen nach der Rechtsprechung einen eingeschränkten, aber keineswegs aufgehobenen Persönlichkeitsschutz. Wo die Privatsphäre beginnt, wo das berechtigte Informationsinteresse endet und welche Berichterstattung zulässig ist, hängt von einer sorgfältigen Abwägung im Einzelfall ab. Entscheidungen des BGH, des Bundesverfassungsgerichts und des EGMR haben das Feld über Jahre differenziert, und die Rechtsprechung entwickelt sich weiter.

Typische Konstellationen

  • Paparazzi-Fotos aus der Privatsphäre – Urlaub, Familie, private Anlässe.
  • Fotos von Kindern, die ohne Einwilligung veröffentlicht werden.
  • Unwahre Behauptungen über angebliche Beziehungen, Ehekrisen oder Erkrankungen.
  • Verdachtsberichterstattung ohne Gelegenheit zur Stellungnahme.
  • Drohnenaufnahmen von Privatgrundstücken oder nicht öffentlichen Veranstaltungen.
  • Unberechtigte Nutzung Ihres Namens oder Bildnisses für Werbezwecke.
  • Veröffentlichung manipulierter Fotos oder Deepfakes.
  • Fotoveröffentlichungen mit frei erfundenem Bezugskontext.
  • Unzulässige Spekulationen über familiäre oder gesundheitliche Verhältnisse.

Ihre rechtlichen Mittel

  • Anwaltliche Abmahnung mit Unterlassungsforderung
  • Erwirken einer einstweiligen Verfügung
  • Gegendarstellung in Presse und Onlinemedien
  • Löschung rechtswidriger Inhalte aus Online-Archiven und Mediatheken
  • Auslistung aus der Google-Suche bei unwahren oder unverhältnismäßigen Inhalten
  • Durchsetzung gegenüber Social-Media-Plattformen
  • Geldentschädigung bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Diskretion als Grundvoraussetzung

Gerade bei Mandaten von Personen des öffentlichen Lebens ist absolute Vertraulichkeit selbstverständliche Grundlage der Zusammenarbeit. Ich führe keine öffentliche Kommunikation über meine Mandate – weder in Presseanfragen noch auf meiner Website, noch in Fachpublikationen. Mir anvertraute Informationen bleiben vertraulich.

Unverbindliche Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch oder per E-Mail. Sie erhalten zeitnah eine fundierte Einschätzung. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei.

Telefon (Mo–Fr): 040 – 28 80 28 30

E-Mail: info@medien-anwalt.hamburg

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