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- Foto oder ULR des rufschädigenden Beitrags (gern vorab per E-Mail)
- kurze Darstellung der Behauptungen, die aus Ihrer Sicht unzutreffend oder in anderer Weise ehrverletzend / rufschädigend sind
- bei Presse-Artikeln: Hatten Sie vor der Veröffentlichung des Artikels eine Gelegenheit zur Stellungnahme ?
FIDELITAS
Kanzlei für Medienrecht
Rechtsanwalt Christian Zahnow, LL.M.
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