Erfolg für FIDELITAS

Rechtsanwalt Christian Zahnow, LL.M.

Kommunikationsklausel gebrochen, Presse falsch informiert: FIDELITAS erwirkt Unterlassungserklärung

Wer sich als Führungskraft von einem Unternehmen trennt, vereinbart oft, dass die Trennung nur abgestimmt kommuniziert wird. Hält sich der frühere Arbeitgeber nicht daran und übernimmt die Presse seine Darstellung, wird aus einer vertraulichen Trennung eine öffentliche. Dagegen lässt sich wirksam vorgehen – im aktuellen Fall auch ohne gerichtliche Hilfe.

Der Fall

Ein Mandant in leitender Funktion hatte sich mit seinem Arbeitgeber auf eine Trennung geeinigt. Die Vereinbarung sah vor, dass jede Kommunikation über die Trennung abgestimmt wird. Bevor es dazu kam, äußerte sich die Arbeitgeberseite gegenüber der Presse. Der anschließende Bericht enthielt eine unwahre Tatsachenbehauptung, die den Mandanten in ein falsches Licht rückte.

Das Ergebnis

Auf die Abmahnung hin gaben Verlag und Verfasser innerhalb weniger Tage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Der Beitrag wurde geändert. Ein gerichtliches Verfahren war nicht erforderlich.

Trennung als Führungskraft: Kommunikation vereinbaren, Ruf schützen

Die Kommunikationsklausel ist mehr als eine Formalie. Sie stellt sicher, dass beide Seiten nach außen dasselbe sagen, und beugt Missverständnissen vor, die bei einer einseitigen Darstellung der Trennung leicht entstehen. Bricht der Arbeitgeber sie, entsteht ein eigener Anspruch gegen ihn – eine allgemeine Abgeltungsklausel im selben Vergleich steht dem in der Regel nicht entgegen, weil sie nur Ansprüche erfasst, die bei Abschluss schon bestanden. Ist der Vergleich gerichtlich protokolliert, ist er zugleich Vollstreckungstitel: Bei Verstößen kann das Gericht Ordnungsmittel festsetzen (§ 890 ZPO), ohne neuen Prozess.

Gegenüber dem Medium kommt es auf die genaue Bestimmung des Angriffspunkts an. Werturteile und zugespitzte Einschätzungen können von der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gedeckt sein, unwahre Tatsachenbehauptungen nicht. Wer eine ehrenrührige Tatsache über einen anderen verbreitet, muss im Streitfall beweisen, dass sie wahr ist (§ 186 StGB i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB). Verlag und Verfasser haften nebeneinander und können beide in Anspruch genommen werden.

Geschwindigkeit zählt: Wer zügig handelt, kann seine Ansprüche im Eilverfahren durchsetzen. Die einstweilige Verfügung setzt Dringlichkeit voraus, die die Oberlandesgerichte in der Regel annehmen, wenn der Betroffene innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Veröffentlichung tätig wird. Neben der Unterlassung kann eine Berichtigung verlangt werden – so erfahren auch die Leser, die den Bericht bereits gelesen haben, den zutreffenden Sachverhalt.

Fazit

Die Trennung von einer Führungskraft ist ein sensibler Vorgang – für beide Seiten. Und beide Seiten tun gut daran, die Kommunikation nach außen abzustimmen und präzise zu halten; so lassen sich Missverständnisse von vornherein vermeiden. Läuft doch einmal etwas schief, lässt sich mit anwaltlicher Begleitung rasch gegensteuern. Im vorliegenden Fall hatte die Abmahnung vollen Erfolg.

Wenn Sie als Führungskraft eine Aufhebungsvereinbarung verhandeln, berate ich Sie gern schon im Vorfeld bei der Formulierung einer Kommunikationsklausel. Und sollte eine bestehende Vereinbarung nicht eingehalten werden, unterstütze ich Sie bei ihrer Durchsetzung – gegenüber dem Arbeitgeber wie gegenüber den Medien.

Häufige Fragen

Was ist eine Kommunikationsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung?

Eine Kommunikationsklausel legt fest, wie die Trennung von einer Führungskraft nach außen dargestellt wird – etwa dass Mitteilungen an Mitarbeiter, Geschäftspartner oder die Presse vorher abgestimmt werden. Sie wird häufig in Aufhebungsvereinbarungen oder gerichtlichen Vergleichen getroffen und sorgt dafür, dass beide Seiten dasselbe sagen.

Was kann ich tun, wenn mein früherer Arbeitgeber die Kommunikationsklausel bricht?

Der Bruch der Klausel begründet einen eigenen Anspruch gegen den Arbeitgeber; eine allgemeine Abgeltungsklausel im selben Vergleich steht dem in der Regel nicht entgegen. Ist die Vereinbarung als gerichtlicher Vergleich protokolliert, kann das Gericht bei Verstößen Ordnungsmittel festsetzen (§ 890 ZPO), ohne dass ein neuer Prozess nötig ist.

Wie kann ich gegen einen falschen Pressebericht über meine Trennung vom Unternehmen vorgehen?

Enthält der Bericht unwahre Tatsachenbehauptungen, besteht ein Anspruch auf Unterlassung gegen Verlag und Verfasser. Werturteile können von der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gedeckt sein, unwahre Tatsachen nicht. Wer eine ehrenrührige Tatsache verbreitet, muss im Streitfall ihre Wahrheit beweisen (§ 186 StGB i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB). Oft führt schon die Abmahnung zur strafbewehrten Unterlassungserklärung; daneben kann eine Berichtigung verlangt werden.

Wie schnell muss ich nach einem falschen Pressebericht handeln?

Zügig. Die einstweilige Verfügung setzt Dringlichkeit voraus, die die Oberlandesgerichte in der Regel annehmen, wenn der Betroffene innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Veröffentlichung tätig wird. Im besprochenen Fall wurde die Unterlassungserklärung wenige Tage nach der Abmahnung abgegeben – ohne Gericht.

Wie formuliert man eine Kommunikationsklausel, die sich auch durchsetzen lässt?

Je konkreter, desto besser: Die Klausel sollte festlegen, was kommuniziert wird, gegenüber wem und in welcher Form, und sie kann mit einer Vertragsstrafe abgesichert werden. Eine unbestimmte Klausel lässt sich schwer vollstrecken. FIDELITAS begleitet Führungskräfte bei der Formulierung solcher Klauseln ebenso wie bei ihrer Durchsetzung.

Weiterführend

Falscher Pressebericht – was Betroffene tun können: erste Schritte, Fristen und Ansprüche von der Unterlassung bis zur Gegendarstellung

Richtig zitiert werden – was bei Zitaten in der Presse gilt und wie schriftliche Stellungnahmen und Autorisierung vor Fehldarstellungen schützen

Unvollständige Berichterstattung – wann das bewusste Weglassen wesentlicher Tatsachen nach dem BGH (VI ZR 346/24) einer unwahren Tatsachenbehauptung gleichsteht


Außergerichtliche Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung von Verlag und Verfasser, 2026.

Der Autor ist auf den Schutz medialer Reputation spezialisiert und vertritt bundesweit Unternehmen und Privatpersonen, deren Ansehen durch rufschädigende Äußerungen beeinträchtigt wird – in den Medien wie im Wettbewerb.

Rechtsanwalt Christian Zahnow, LL.M.

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