Richtig zitiert werden – was bei Zitaten in der Presse gilt

In der Zeitung zitiert oder interviewt zu werden, ist eine schöne Gelegenheit: Sie können Ihre Meinung kundtun, auf Ihre Projekte oder Ihr Anliegen aufmerksam machen und gehört werden. Damit dieser Auftritt so gelingt, wie Sie es möchten, und Sie genau so wiedergegeben werden, wie Sie es meinen, lohnt sich ein Blick auf die Regeln rund um Zitate.
Ihr Recht am eigenen Wort
Wer sich äußert, hat ein Recht darauf, nicht verfälscht wiedergegeben zu werden. Dieses „Recht am eigenen Wort“ ist Teil Ihres Persönlichkeitsrechts. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu klar entschieden: Wird Ihnen ein Zitat in den Mund gelegt, das Sie so nicht gesagt haben, oder wird Ihre Aussage sinnentstellend verkürzt, verletzt das Ihre Rechte. Besonders streng ist der Maßstab beim wörtlichen Zitat in Anführungszeichen – denn der Leser versteht es als Ihre exakten Worte.
Wörtliches Zitat oder sinngemäße Wiedergabe?
Die Presse darf grundsätzlich beides: Sie wörtlich zitieren oder Ihre Aussage sinngemäß zusammenfassen. Beim wörtlichen Zitat in Anführungszeichen greift der Schutz jedoch am strengsten – der Leser nimmt es als Beleg dafür, was Sie tatsächlich gesagt haben, fast wie einen Zeugen gegen Sie selbst. Ihre Worte müssen deshalb so wiedergegeben werden, wie sie gefallen sind; nennenswerten Spielraum gibt es hier nicht. Schon eine Veränderung, die dem Gesagten einen anderen Inhalt, eine andere Tendenz oder Konnotation gibt, ist unzulässig. Etwas mehr Spielraum besteht bei der indirekten, sinngemäßen Wiedergabe – aber auch dort darf der Sinn Ihrer Aussage nicht verfälscht werden.
Der beste Schutz: die schriftliche Stellungnahme
Der wirksamste Weg, Missverständnisse zu vermeiden, ist denkbar einfach: Äußern Sie sich – wo möglich – schriftlich. Eine schriftliche Stellungnahme hat zwei große Vorteile. Erstens bestimmen Sie selbst die genaue Formulierung. Zweitens haben Sie einen Beleg, was Sie tatsächlich gesagt haben. Gerade bei heiklen oder komplexen Themen ist das viel wert: Am Telefon Gesagtes lässt sich später nur schwer rekonstruieren – ein Schreiben spricht für sich.
Interviews: Autorisierung vereinbaren
Einen allgemeinen Anspruch, jedes Zitat vor der Veröffentlichung freizugeben, gibt es nicht. Eine solche Freigabe – die Autorisierung – können Sie aber im Vorfeld vereinbaren. Bei Interviews ist das gängige Praxis: Die Redaktion legt Ihnen Ihre Zitate vor dem Druck zur Durchsicht vor. Klären Sie das am besten klar und nachweisbar, bevor das Gespräch beginnt. So weiß jede Seite, woran sie ist – und Sie behalten die Kontrolle über Ihre Worte.
Falls ein Zitat einmal nicht stimmt
Sollte trotz aller Sorgfalt ein falsches oder verfälschtes Zitat erscheinen, sind Sie nicht machtlos. Die Ansprüche des Presserechts stehen Ihnen zur Seite – von der Unterlassung bis zur Berichtigung. Wie Sie sich gegen eine unzutreffende Berichterstattung wehren, lesen Sie im Beitrag Falscher Pressebericht – was Betroffene tun können.
Gut vorbereitet zu Wort kommen
Wer vorbereitet, präzise und möglichst schriftlich kommuniziert, behält die Hoheit über das eigene Wort – und ermöglicht zugleich eine faire, sachliche Berichterstattung. So wird Ihr öffentlicher Auftritt zu dem, was er sein soll: eine Gelegenheit, gehört zu werden.
Bei einer konkreten Presseanfrage oder Berichterstattung berate ich Sie gern persönlich – nehmen Sie Kontakt auf.



