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Ihr Ruf in den Medien.
Spezialkanzlei für mediale Reputation

Medienrechtskanzlei

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Prominente

Schutz der Privatsphäre

Wenn jemand das Licht der Öffentlichkeit betritt, oder in das Licht der Öffentlichkeit hineingeboren wird, dann bleibt er vor allem eins: Ein Mensch mit einem Anspruch auf eine Rückzugsmöglichkeit. Denn jeder Mensch braucht einen Raum, in dem er zu sich kommen und ganz er selbst sein kann.

Die Trennlinie zwischen privater und öffentlicher Person, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, wird heutzutage zunehmend zu Lasten derjenigen untergraben, die mit ihrer sozialen Rolle das öffentliche Leben bereichern und sich zunehmend einem regelrechten Ausverkauf ihrer Privatsphäre ausgeliefert sehen.

Privatsphäre außerhalb der eigenen 4 Wände

Die Privatsphäre – in räumlicher Hinsicht eine Rückzugsmöglichkeit vor den Blicken der Gesellschaft, in thematischer Hinsicht ein Raum für private Gedanken oder Handlungen – schützt denjenigen Teil unserer Seins, der als freie Entfaltung unserer Persönlichkeit Ausfluss unserer Menschenwürde ist.

Von niemandem kann verlangt werden, den privaten Teil seiner menschlichen Existenz zugunsten einer neugierigen Medienöffentlichkeit vollständig aufgeben zu müssen. Jedermann hat das Recht, sich gegen eine mediale Beschlagnahme zur Wehr zu setzen.

Paparazzi & Co

Die Abwägung zwischen dem Recht des Betroffenen auf Achtung seiner Privatsphäre und dem Recht der Medien auf Berichterstattung ist nicht selten eine Gratwanderung. Dann, wenn Paparazzi-Fotos keinen sinnvollen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung liefern – und das tun sie nicht oft – können rechtliche Schritte die Balance zwischen privatem Menschen und Medienöffentlichkeit wieder ins rechte Maß rücken. Wirksamer Schutz gegen Paparazzi-Fotos kann in der Praxis vor allem dadurch erlangt werden, dass der Betroffene konsequent gegen die unzulässigen Veröffentlichungen vorgeht.

Erfundene Interviews – Ihr Recht am eigenen Wort

Die steigende Zahl der Boulevard-Blätter führt zu immer größerem Konkurrenz-Druck unter den Anbietern; der Wettbewerb um die Gunst der Leser nimmt immer weiter zu. Nicht selten sind die Geschichten um die Bildberichterstattung frei erfunden. Einzelne Boulevardblätter gehen sogar soweit, dass sie ganze Interviews erfinden, um die Aufmerksamkeit der Leser zu gewinnen. Ihr Recht am eigenen Wort schützt sie vor dem Unterschieben nicht getaner Äußerungen durch Dritte. Und es schützt sie auch dahingehend, dass Ihre Äußerungen durch Dritte so wiedergegeben werden, dass der ursprüngliche Sinnzusammenhang gewahrt bleibt.

Schützen Sie Ihren guten Ruf !

Wenn Sie als Prominenter durch eine nachteilige Darstellung Ihrer Person oder Leistungen in den Medien in Ihren Rechten verletzt werden, dann kontaktieren Sie mich für ein persönliches Beratungsgespräch!

Telefonischen Support erhalten Sie in der Zeit von
Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
unter Tel.: 040 – 28 80 28 30

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info@medien-anwalt.hamburg
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