Rufschädigung durch KI-Äußerungen?

Das Landgericht München nimmt Google erstmals für Äußerungen seiner KI direkt in Haftung. Warum die Haftung der KI für den Persönlichkeitsschutz nur die „halbe Miete“ ist, zeigt dieser Beitrag.
Wer heute einen Namen bei Google eingibt, erhält immer häufiger keine bloße Trefferliste mehr, sondern eine von künstlicher Intelligenz formulierte Zusammenfassung – die „Übersicht mit KI“. Was aber, wenn diese Zusammenfassung unwahre, rufschädigende Behauptungen enthält?
Das Urteil: Google haftet für seine KI
Das Landgericht München I hat darauf eine bemerkenswerte Antwort gegeben (Endurteil vom 28. Mai 2026 – 26 O 869/26, veröffentlicht in GRUR-RS 2026, 11860): Google haftet – und zwar nicht in der gewohnten, abgeschwächten Rolle des neutralen Vermittlers, der erst nach einem Hinweis tätig werden muss, sondern unmittelbar, als derjenige, der die Aussage selbst trifft. Die KI-Übersicht ist nach Auffassung des Gerichts keine bloße Wiedergabe fremder Suchergebnisse, sondern eine eigene Äußerung. Wer eine solche KI-Äußerung erzeugt, kann sich nicht auf das Haftungsprivileg berufen, das für die reine Durchleitung fremder Inhalte gedacht war.
Wie das Gericht ausführt, beschränkt sich die Übersicht gerade nicht auf eine Trefferliste: Sie fasst die Ergebnisse in eigenen Worten und mit eigener Gliederung zusammen, bejaht die Suchanfrage sogar ausdrücklich und stellt Behauptungen auf, die sich in keiner der verlinkten Quellen finden. Soweit diese auf unwahren oder fehlenden Anknüpfungstatsachen beruhen, tritt das Interesse an freier Meinungsäußerung hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurück.
Die Entscheidung erging im Eilverfahren und ist noch nicht rechtskräftig. Der entschiedene Fall betraf ein Unternehmen; die zugrunde liegenden Grundsätze schützen eine Privatperson in gleicher Weise.
Für Betroffene ist das ein wichtiger Fortschritt. Jahrelang konnte sich Google auf den Standpunkt zurückziehen, man zeige lediglich, was andere ins Netz gestellt hätten. Diese Logik trägt nicht mehr, sobald eine KI aus fremden Fundstücken eine eigene Behauptung formt.
Warum das nur die halbe Miete ist
Und doch wäre es verfrüht, darin bereits die Lösung zu sehen. Denn die KI erfindet ihre Vorwürfe nicht aus dem Nichts – sie verdichtet, was ohnehin vorhanden ist: Artikel, Foreneinträge, alte Berichte, die unverändert in den Suchergebnissen stehen. Wer allein die KI-Übersicht beseitigt, hat die Quelle nicht berührt. Die ursprünglichen Inhalte bleiben online, die Links bleiben auffindbar, und nichts hindert die KI daran, daraus morgen erneut eine ähnliche Aussage zu bilden.
Wirksamer Persönlichkeitsschutz setzt deshalb „eine Etage tiefer“ an – an den zugrunde liegenden Inhalten selbst. Erst wenn die Ursache der Rufschädigung abgeschaltet ist, wird Ihr Persönlichkeitsrecht umfassend geschützt.
Wie das gelingt, habe ich an anderer Stelle ausführlich dargestellt:
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