Erfolg vor dem Landgericht Schwerin
Auch eine Gemeinde hat einen Ruf – und kann ihn verteidigen. Das Landgericht Schwerin hat auf Antrag von FIDELITAS per einstweiliger Verfügung untersagt, unwahre Behauptungen über eine Gemeinde zu verbreiten.
Auch eine Gemeinde hat einen Ruf – und kann ihn verteidigen. Das Landgericht Schwerin hat auf Antrag von FIDELITAS per einstweiliger Verfügung untersagt, unwahre Behauptungen über eine Gemeinde zu verbreiten.
Eine Anwaltskanzlei und ein Aufkäufer von Lebensversicherungen – zwei Branchen, ein Wettbewerbsverhältnis. Der BGH entscheidet: Eine einzige Werbeaussage genügt, um zum Mitbewerber zu werden; ob die beworbene Leistung tatsächlich erbracht wird, ist unerheblich. Rezension zu BGH, I ZR 128/21 – Zweitmarkt für Lebensversicherungen II.
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG setzt kein austauschbares Produkt voraus. Der BGH lässt es genügen, dass die Werbung des einen geeignet ist, dem anderen zu schaden – die Wechselwirkung. Rezension zu BGH, I ZR 107/23 – DFL-Supercup.
Wenn der Angriff auf die unternehmerische Reputation von einem Wettbewerber kommt, stehen zwei Anspruchssysteme offen: das Deliktsrecht und das Wettbewerbsrecht. Beide haben ihre Stärken – und lassen sich gezielt kombinieren.
Eine Presseanfrage kommt meist überraschend – und mit knapper Frist. Was Sie jetzt beachten sollten, welche Rechte Sie haben und warum die Anfrage eine Gelegenheit ist, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen.
Der BGH erlaubt identifizierende Berichte aus der Hauptverhandlung ohne vorherige Anhörung des Angeklagten (VI ZR 95/21). Eine kritische Rezension – über ein Institut, das mehr ist als ein Rechercheinstrument der Presse.
Ein Strafverfahren ist eine Ausnahmesituation – steht der eigene Prozess auch noch in der Zeitung, fühlt es sich an, als sei das Urteil längst gefallen. Doch die Presse muss sich an klare Regeln halten: Welche das sind und welche Ansprüche Betroffene haben.
Man wollte nur am Strand liegen – und findet sich am nächsten Tag ungefragt in der Zeitung wieder. Wer ungewollt abgebildet wird, ist dem nicht schutzlos ausgeliefert: Das Recht am eigenen Bild schützt auch Unbeteiligte.
Mit Urteil vom 12. Mai 2026 (VI ZR 346/24) bekräftigt der BGH: Eine bewusst unvollständige Berichterstattung kann wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln sein, wenn das Weglassen wesentlicher Tatsachen einen falschen Eindruck erzeugt.
Das Landgericht München nimmt Google erstmals für Äußerungen seiner KI direkt in Haftung. Warum die Haftung der KI für den Persönlichkeitsschutz nur die „halbe Miete” ist, zeigt dieser Beitrag.
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