Rechtsanwalt für Reputationsrecht

Rechtsanwalt
Christian Zahnow, LL.M.
Schutz Ihrer Reputation im
Medien-, Presse- und Wettbewerbsrecht
FIDELITAS Medienrechtskanzlei
Osterbekstr. 92 g
22083 Hamburg
040 – 28 80 28 30
040 – 27 80 80 98
info@medien-anwalt.hamburg
Reputationsschutz in Hamburg – bundesweit
Ihre Reputation ist eines Ihrer wertvollsten Güter – beruflich wie privat. Sie wächst über Jahre und kann durch einen einzigen falschen Pressebericht, eine herabsetzende Online-Veröffentlichung oder eine rufschädigende Äußerung eines Wettbewerbers erheblichen Schaden nehmen. Reputationsschutz bedeutet, Ihren guten Ruf mit rechtlichen Mitteln zu verteidigen.
Als auf Reputationsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Hamburg unterstütze ich Privatpersonen, Unternehmen, Personen des öffentlichen Lebens und Körperschaften des öffentlichen Rechts dabei, ihre Reputation zu schützen und rechtswidrige Angriffe wirksam abzuwehren – in den Medien wie im Wettbewerb, bundesweit.
Reputationsrecht und Reputationsschutz – was bedeutet das?
Das Reputationsrecht umfasst die Vorschriften, die den guten Ruf einer Person, eines Unternehmens oder einer Körperschaft schützen. Dazu gehören:
- ■das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG)
- ■die besonderen Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild und das Namensrecht
- ■der zivilrechtliche Ehrschutz (§§ 823, 824 BGB in Verbindung mit §§ 185 ff. StGB)
- ■das Wettbewerbsrecht (UWG) gegenüber Mitbewerbern
Reputationsschutz ist die Durchsetzung dieser Rechte: außergerichtlich durch Abmahnung, gerichtlich im Eilverfahren oder im Klagewege.
Wann Ihre Reputation beeinträchtigt wird
Typische Fälle sind:
- ■falsche oder einseitige Presseberichte – etwa ein falscher Pressebericht, der unwahre Tatsachen verbreitet oder vorverurteilt
- ■Herabsetzungen im Internet – beleidigende Beiträge, unwahre Behauptungen oder unberechtigte negative Bewertungen
- ■rufschädigende Äußerungen von Wettbewerbern – herabsetzende Vergleiche, unwahre Behauptungen über Ihr Unternehmen oder Ihre Leistungen
Was sich rechtlich erreichen lässt
Je nach Fall stehen verschiedene Wege offen:
- ■Unterlassung der weiteren Verbreitung
- ■Löschung rechtswidriger Online-Inhalte
- ■Gegendarstellung, um Ihre Sicht darzustellen
- ■Berichtigung – das Medium korrigiert falsche Behauptungen selbst
- ■Geldentschädigung bei besonders schweren Verletzungen
Welcher Weg der wirksamste ist, hängt vom Einzelfall ab – häufig bestehen mehrere Ansprüche nebeneinander.
Reputationsschutz für Privatpersonen, Unternehmen, Persönlichkeiten und öffentliche Körperschaften
Der Schutz der Reputation betrifft viele: Privatpersonen, die unverschuldet ins Visier einer Berichterstattung geraten; Unternehmen, deren geschäftlicher Ruf auf dem Spiel steht; Personen des öffentlichen Lebens, die in besonderem Maße im Licht der Öffentlichkeit stehen; und Gemeinden, Behörden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Ansehen ebenfalls rechtlich geschützt ist. So unterschiedlich die Ausgangslagen sind – das Ziel bleibt dasselbe: Ihr guter Ruf soll wiederhergestellt und vor weiterem Schaden bewahrt werden.
Warum ein Anwalt für Reputationsrecht
Reputationsfälle sind eilig und formal anspruchsvoll. Seit mehr als zehn Jahren vertrete ich ausschließlich Betroffene – nie Verlage oder Redaktionen – im Presse-, Äußerungs- und Wettbewerbsrecht, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sensible Sachverhalte behandle ich vertraulich.
Häufige Fragen zum Reputationsrecht
Was ist Reputationsrecht?
Die Gesamtheit der Vorschriften, die den guten Ruf schützen: das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die besonderen Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild, Namensrecht), der zivilrechtliche Ehrschutz und – gegenüber Mitbewerbern – das Wettbewerbsrecht. Betroffene können daraus Unterlassung, Beseitigung, Gegendarstellung, Berichtigung, Schadensersatz und Geldentschädigung herleiten.
Was macht ein Anwalt für Reputationsrecht?
Er prüft, ob eine Veröffentlichung oder Äußerung rechtswidrig ist, mahnt den Verantwortlichen ab, erwirkt einstweilige Verfügungen und setzt Unterlassung, Löschung, Gegendarstellung, Berichtigung, Schadensersatz und Geldentschädigung durch – gegenüber Presse, Rundfunk, Online-Medien und Wettbewerbern, für Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Wie schnell muss ich bei einer Rufschädigung handeln?
Zügig. Eine einstweilige Verfügung setzt voraus, dass der Antrag bald nach Kenntnis der Veröffentlichung gestellt wird; viele Gerichte legen dafür etwa einen Monat zugrunde. Auch Gegendarstellungsfristen laufen kurz.
Was kostet eine Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenfrei und unverbindlich. Schildern Sie mir den Sachverhalt über das Kontaktformular oder telefonisch.
Vertreten Sie auch außerhalb Hamburgs?
Ja. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg; ich vertrete Mandanten bundesweit vor allen Gerichten.
Schildern Sie mir Ihren Fall!
Ist Ihre Reputation durch eine Veröffentlichung oder Äußerung beeinträchtigt? Ich gebe Ihnen zeitnah eine erste kostenfreie Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
Weiterführend
- ■Falscher Pressebericht – was tun?
- ■Rufschädigung durch Wettbewerber
- ■Eilrechtsschutz gegen Presse-Rufschädigung
- ■Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
FIDELITAS Medienrechtskanzlei

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